ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Erteilung von Lizenzen zur Nutzung der Softwarelösung «SovIA» (die «Lösung») im SaaS-Modell durch ProximA-i LegalTech SA (die «Anbieterin»).
- Die Lösung ist der beruflichen Nutzung vorbehalten. Mit der Annahme dieser AGB erklärt die Kundin, beruflich oder im Namen eines Unternehmens, einer Kanzlei, einer Organisation oder einer Behörde zu handeln und nicht als Konsumentin.
- Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines Lizenzvertrags (der «Vertrag») oder durch den Online-Abschluss eines Angebots zustande, womit diese AGB und die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung («DPA») angenommen werden.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: der Vertrag, das DPA und schliesslich diese AGB.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin finden keine Anwendung, ausser die Anbieterin hat sie schriftlich und ausdrücklich angenommen.
Art. 2 Begriffe
- Kundin: die juristische Person oder die beruflich tätige Person, die den Vertrag mit der Anbieterin abschliesst.
- Benutzer: die natürliche Person, die von der Kundin namentlich bezeichnet und zur Nutzung der Lösung berechtigt wird.
- Kundendaten: alle Informationen, welche die Kundin oder ihre Benutzer in der Lösung übermitteln («Input»), einschliesslich der hochgeladenen Dokumente und der Sprachaufnahmen, sowie die generierten Antworten («Output»).
- DPA: die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung der Anbieterin, die integrierender Bestandteil des Vertrags ist.
- Token: elementare Texteinheit, die von den KI-Modellen bearbeitet wird und der Messung der Nutzung der Lösung dient.
- DSG: das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (SR 235.1).
Art. 3 Die Lösung
- SovIA ist ein KI-Assistent für Fachleute und Unternehmen, der namentlich Folgendes ermöglicht: juristische Recherche in den in die Lösung integrierten Quellen der schweizerischen Gesetzgebung und Rechtsprechung, mit Quellenangabe; Analyse und Zusammenfassung der vom Benutzer übermittelten Dokumente und Daten; Übersetzung; Transkription von Diktaten und Sprachnotizen; Unterstützung beim Verfassen von Dokumenten; Unterstützung bei alltäglichen administrativen Aufgaben wie dem Verfassen von Briefen und E-Mails.
- Vorbehältlich Abs. 3 läuft die Lösung ausschliesslich auf einer Infrastruktur in der Schweiz, die im Eigentum der Anbieterin steht und ihrer ausschliesslichen Kontrolle untersteht. Alle Schritte der Bearbeitung der Kundendaten werden dort ausgeführt — namentlich Hosting und Backups, Inferenz der KI-Modelle, Berechnung der Vektordarstellungen (Embeddings), Neuordnung der Ergebnisse (Reranking), Vektorsuche, Sprachtranskription und Dokumentenanalyse. Kein Drittanbieter, weder ein Cloud-Dienst noch ein anderer IT-Dienst, bearbeitet die Kundendaten oder hat Zugang zu ihnen. Die vollständige Datenschutzregelung ist im DPA festgelegt.
- Internetsuche. Um die Antworten zu ergänzen, kann SovIA Suchen bei öffentlichen Suchmaschinen durchführen, so wie es der Benutzer selbst über seinen Browser tun würde: Diese erhalten nur die Suchbegriffe, nie die Dokumente oder die Chats, und die durchgeführten Suchen werden mit der Antwort angezeigt. Diese Suchen laufen über einen von der Anbieterin betriebenen Zwischenserver, sodass die Suchmaschinen nicht wissen, wer sie durchführt. Auf blosses Verlangen der Kundin deaktiviert die Anbieterin die Internetsuche für sämtliche Benutzer der Kundin.
- Art der Ergebnisse. Die von der Lösung generierten Inhalte sind probabilistischer Natur. Sie können unrichtig, unvollständig oder veraltet sein und namentlich fehlerhafte Inhalte oder nicht existierende Quellenangaben enthalten. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Der Benutzer überprüft sie vor jeder Verwendung systematisch anhand der amtlichen Quellen oder der Originaldokumente.
- Die Installation der Lösung auf einer Infrastruktur der Kundin ist Gegenstand eines separaten, besonderen Vertrags.
Art. 4 Konto, Zugang und Authentifizierung
- Der Zugang zur Lösung setzt ein aktives Konto voraus. Jeder Benutzer verfügt über persönliche Zugangsdaten, und für jede natürliche Person wird ein eigenes Abonnement abgeschlossen.
- Die Authentifizierung umfasst ein verstärktes Verfahren (Zwei-Faktor-Verifizierung mittels Einmalcode oder TOTP-App, je nach Konfiguration). Ein ausschliesslich technisches Sitzungscookie wird verwendet, um die authentifizierte Sitzung aufrechtzuerhalten.
- Die Person, die den Vertrag im Namen eines Rechtsträgers abschliesst, erklärt, über die Vollmachten zu verfügen, die erforderlich sind, um diesen zu verpflichten.
- Der Zugang von ausserhalb der Organisation der Kundin ist möglich, sofern der Benutzer die Authentifizierungsanforderungen erfüllt; die interne Sicherheitsrichtlinie der Kundin fällt nicht in die Verantwortung der Anbieterin.
- Die Kundin hält die Liste ihrer Benutzer aktuell und teilt der Anbieterin jede Hinzufügung oder Entfernung eines Benutzers mit. Nutzen mehrere natürliche Personen dasselbe Konto unter Verletzung von Art. 5 Abs. 5 Bst. b, so behält sich die Anbieterin das Recht vor, ab Beginn dieser Nutzung für jede dieser Personen eine Lizenzgebühr in Rechnung zu stellen.
Art. 5 Pflichten der Kundin
- Die Kundin nutzt die Lösung in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und dem gesetzlichen und regulatorischen Rahmen ihres Berufs, insbesondere dem Berufsgeheimnis und dem Geschäftsgeheimnis.
- Die Kundin sichert zu, dass sie für sämtliche von ihr übermittelten Kundendaten über einen hinreichenden Rechtfertigungsgrund im Sinne von Art. 31 DSG oder eine andere anwendbare gesetzliche Grundlage verfügt und dass sie ihre Pflichten als Verantwortlicher erfüllt (Art. 15 DPA).
- Die Kundin überprüft die generierten Ergebnisse, bevor sie sie verwendet oder weitergibt; sie steht für die Nutzung der Lösung durch ihre Benutzer ein.
- Die Kundin schützt ihre Zugangsdaten (sichere Passwörter, Erneuerung bei Bedarf) und meldet jede festgestellte betrügerische Nutzung oder Unregelmässigkeit unverzüglich.
- Der Kundin und ihren Benutzern ist es untersagt:
- die Lösung zu verwenden, um rechtswidrige, betrügerische, irreführende oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte zu erzeugen, anzufordern oder zu verbreiten;
- Zugangsdaten zu teilen oder Personen Zugang zu gewähren, die nicht als Benutzer registriert sind;
- zu versuchen, den Quellcode, die Modelle oder die Datenbanken zu extrahieren, oder die Sicherheitsmassnahmen zu umgehen;
- die Outputs zu verwenden, um KI-Modelle Dritter oder konkurrierende KI-Modelle zu trainieren, feinabzustimmen oder zu verbessern.
Art. 6 Kundendaten: Aufbewahrung und Löschung
- Die Chats und die hochgeladenen Dokumente werden während der Vertragsdauer aufbewahrt, damit die Benutzer ihre Arbeiten wiederfinden und fortsetzen können.
- Der Benutzer kann seine Chats und Dokumente jederzeit löschen. Die Löschung ist endgültig: Die Anbieterin stellt gelöschte Inhalte nicht wieder her. Diese bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Aufbewahrungsdauer in den Backups erhalten (Art. 13 Abs. 3 DPA).
- Die Anbieterin greift weder auf den Inhalt der Chats noch auf die hochgeladenen Dokumente zu, ausser auf ausdrückliches Verlangen des betreffenden Benutzers oder bei einem nach Art. 12 DPA behandelten behördlichen Ersuchen; jeder Zugriff ist auf das unbedingt Erforderliche beschränkt und wird protokolliert (Art. 6 DPA).
- Nach Vertragsende steht der Kundin ein Exportfenster von 30 Tagen zur Verfügung; danach werden die Kundendaten auf sichere Weise vernichtet, auf Verlangen mit Bestätigung (Art. 13 DPA).
- Informationen, welche die Kundin der Anbieterin ausserhalb der Lösung übermittelt, namentlich per E-Mail im Rahmen des Supports, sind keine Kundendaten. Die Anbieterin behandelt sie vertraulich gemäss ihrer Datenschutzerklärung. Die Kundin sieht davon ab, über diesen Kanal Daten zu übermitteln, die einem Berufsgeheimnis unterstehen; sie übermittelt solche Daten in der Lösung.
Art. 7 Geistiges Eigentum
- Die Anbieterin ist Inhaberin der Rechte des geistigen Eigentums an der Lösung oder verfügt über die für deren Betrieb erforderlichen Lizenzen: Software, Schnittstellen, Datenbanken, Marke und Logo, die namentlich durch das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG; SR 232.11) und das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG; SR 231.1) geschützt sind. Die KI-Modelle und die anderen in die Lösung integrierten Komponenten Dritter bleiben Eigentum ihrer Inhaber. Vorbehältlich Abs. 3 bewirken diese AGB keine Übertragung dieser Rechte auf die Kundin.
- Die Kundin behält sämtliche Rechte an den Inputs.
- Die Nutzungsrechte an den Outputs werden der Kundin übertragen, vorbehältlich der Einhaltung dieser AGB.
- Vorschläge und Rückmeldungen der Kundin dürfen von der Anbieterin ohne Entschädigung frei zur Verbesserung der Lösung verwendet werden, unter Ausschluss jeglicher Kundendaten.
Art. 8 Gewährleistung und Haftung
- Die Anbieterin gewährleistet, dass die in Art. 3 Abs. 1 beschriebenen wesentlichen Funktionen während der Vertragsdauer betriebsbereit sind und dieser Beschreibung entsprechen; ihre Verfügbarkeit ist in Art. 9 geregelt. Vorbehältlich der grundlegenden Garantien des Vertrags und der Verpflichtungen aus dem DPA ist jede weitere Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Anbieterin gewährleistet weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit noch die Aktualität der von der Lösung generierten Inhalte (Art. 3 Abs. 4). Die Kundin bleibt allein verantwortlich für die Beratung, die sie erbringt, und für die Entscheide, die sie trifft.
- Der Vertrag begründet weder ein Vertragsverhältnis noch eine Sorgfaltspflicht der Anbieterin gegenüber den Klienten, Mandanten oder anderen Dritten der Kundin.
- Die Anbieterin haftet für direkte Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht werden. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (namentlich entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Ansprüche Dritter) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleiben rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR).
- Die Kundin stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen ihrer eigenen Klienten, Mandanten oder anderer Dritter frei, die auf der Nutzung der Lösung durch die Kundin oder ihre Benutzer beruhen, es sei denn, sie ergeben sich aus einer Pflichtverletzung der Anbieterin.
Art. 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support
- Die Anbieterin bemüht sich nach besten Kräften, die Verfügbarkeit der Lösung unter normalen Nutzungsbedingungen sicherzustellen; eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.
- Geplante Wartungsarbeiten werden soweit möglich ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt; die Kundin wird über Wartungsarbeiten, die den Zugang unterbrechen können, im Voraus informiert, ausser in dringenden Fällen.
- Ein Support per E-Mail ist im Abonnement inbegriffen; die Anbieterin strebt eine erste Antwort innert 24 Stunden an Arbeitstagen an, ohne dass diese Frist eine Garantie darstellt.
- Erweiterte Leistungen (telefonische Unterstützung, Einsätze vor Ort, zusätzliche Schulungen) sind Gegenstand einer separaten Vereinbarung zu den geltenden Tarifen.
- Nicht als von der Anbieterin zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten Unterbrechungen, die auf höhere Gewalt, auf die Kommunikationsnetze, auf die Systeme der Kundin oder auf die Nichteinhaltung dieser AGB zurückzuführen sind.
Art. 10 Preise, Nutzung und Zahlung
- Die Tarife werden im Vertrag oder im abgeschlossenen Angebot festgelegt: monatliche Lizenzgebühr pro Benutzer, exkl. MWST (die MWST wird zum gesetzlichen Satz zusätzlich erhoben). Die Lizenzgebühr ist für jeden im betreffenden Monat registrierten Benutzer geschuldet, vorbehältlich der im Vertrag vorgesehenen Regelung für den ersten Monat; die Kundin meldet die Hinzufügung und die Entfernung ihrer Benutzer (Art. 4 Abs. 5), ohne Vertragsnachtrag.
- Die Anbieterin kann pro Benutzer ein monatliches Token-Volumen festlegen, als Schutzmechanismus gegen missbräuchliche Nutzung; dieses Volumen ist so bemessen, dass es eine normale berufliche Nutzung abdeckt. Bei wiederholter oder offensichtlich übermässiger Überschreitung kann die Anbieterin die Kundin darauf hinweisen, eine Anpassung des Abonnements vorschlagen und, falls keine Einigung zustande kommt, den Durchsatz über das inbegriffene Volumen hinaus vorübergehend beschränken. Ohne ausdrückliche Bestimmung im Vertrag wird kein Mehrverbrauch in Rechnung gestellt; die Einführung einer Fakturierung des Mehrverbrauchs folgt dem Verfahren der Tarifanpassung (Art. 12) und setzt voraus, dass die Kundin den Token-Verbrauch in der Lösung einsehen kann.
- Die Rechnungen werden in Schweizer Franken ausgestellt und sind innert 20 Tagen netto zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet; Mahn- und Inkassokosten gehen zulasten der Kundin. Bleibt eine Mahnung während 10 Tagen erfolglos, kann die Anbieterin den Zugang zur Lösung unter Einhaltung einer schriftlichen Vorankündigung von 5 Arbeitstagen sperren. Die Sperrung gilt nicht als Kündigung.
Art. 11 Dauer, Kündigung und Sperrung
- Sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, wird er auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
- Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, namentlich bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die nicht innert 10 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung behoben wird. Als wesentliche Vertragsverletzung der Anbieterin, welche die Kündigung durch die Kundin rechtfertigt, gilt namentlich eine Verletzung der grundlegenden Garantien des Vertrags oder eine Beeinträchtigung der Vertraulichkeit der Kundendaten.
- Bei einer schwerwiegenden Verletzung dieser AGB durch die Kundin kann die Anbieterin den Zugang sofort sperren; die Eröffnung des Konkurses über eine Partei oder die Bewilligung einer Nachlassstundung für eine Partei berechtigt die andere Partei zur Kündigung mit sofortiger Wirkung.
- Die Folgen der Vertragsbeendigung für die Kundendaten sind in Art. 6 Abs. 4 und im DPA geregelt.
Art. 12 Tarifanpassung
- Die Anbieterin kann ihre Tarife unter Einhaltung einer schriftlichen Ankündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats anpassen.
- Lehnt die Kundin die Änderung ab, so teilt sie dies vor deren Inkrafttreten schriftlich mit; der Vertrag endet dann am Tag des Inkrafttretens der neuen Tarife, wobei bis dahin die bisherigen Bedingungen gelten.
Art. 13 Änderung der AGB und des DPA
- Die Anbieterin kann diese AGB und das DPA ändern. Die Änderungen werden der Kundin mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder in der Lösung mitgeteilt.
- Ist die Kundin mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann sie den Vertrag vor deren Inkrafttreten schriftlich auf den Tag des Inkrafttretens der Änderungen dieser AGB oder des DPA kündigen. Erfolgt keine Kündigung, so gelten die Änderungen als angenommen.
- Die in Art. 3 des Vertrags festgehaltenen grundlegenden Garantien (Souveränität, Internetsuche, kein Training) können nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden. Was das DPA betrifft, erfasst Abs. 1 nur Änderungen ohne nachteilige Auswirkungen für die Kundin; jede andere Änderung des DPA bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
Art. 14 Vertragsübertragung und Kontrollwechsel
- Keine Partei darf den Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen übertragen.
- Bei einem Kontrollwechsel bei der Anbieterin informiert diese die Kundin innert 30 Tagen; die Kundin kann den Vertrag dann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Die Datenschutz- und Vertraulichkeitsverpflichtungen binden jeden Rechtsnachfolger.
Art. 15 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung infolge eines unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisses, das sich ihrer zumutbaren Kontrolle entzieht (Naturkatastrophe, schwerer Strom- oder Netzausfall, Cyberangriff grösseren Ausmasses, der trotz der Sicherheitsmassnahmen nach Art. 7 DPA erfolgt ist, behördlicher Entscheid). Die davon berührten Pflichten ruhen während der Dauer des Ereignisses; jede Partei kann kündigen, wenn die Verhinderung länger als 60 Tage dauert.
Art. 16 Schlussbestimmungen
- Ist eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder undurchführbar, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt; die Bestimmung wird durch eine rechtlich gültige und wirtschaftlich gleichwertige Regelung ersetzt.
- Vertragliche Mitteilungen erfolgen gültig in schriftlicher Form, einschliesslich per E-Mail an die von den Parteien bezeichneten Adressen.
- Die Sprache dieser AGB und der vertraglichen Mitteilungen ist Französisch; im Fall einer Übersetzung ist die französische Fassung massgebend.
- Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Anbieterin zuständig.
© ProximA-i LegalTech SA — Sierre — 21. Oktober 2026